Der Name „Apotheke“ hat seinen Grundursprung im Griechischen und heißt wörtlich übersetzt „Aufbewahrungsort“. Gedacht war es für Vorräte im Allgemeinen. Auch ein Weinlager im oberen Teil des Hauses, wo die Amphoren gelagert wurden, wurde „Apotheke“ genannt und in Klöstern wurden Heilkräuter in den Apothekenräumen aufbewahrt.
Heute werden in Apotheken Medizinprodukte und Arzneimittel abgegeben. Sie werden geprüft und zum kleinen Teil auch dort hergestellt, zusammengestellt und gemischt. Der Apotheker und das Personal sind gelernte Kräfte, die den Kunden beratend zur Seite stehen. Sie klären über die Nebenwirkungen der Medikamente auf und beraten den Patienten in Bezug auf Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln. In einer Apotheke bekommt der Verbraucher auch kosmetische Artikel, Nahrungsergänzungen und weitere Waren, die einen Bezug zur Gesunderhaltung haben.
Medikamente, bei denen der Kunde eine Beratung benötigt oder deren Beratung vorgeschrieben ist, dürfen ausschließlich in Apotheken verkauft werden. Sie unterliegen einer Apothekenpflicht. Solange das Arzneimittel nicht verschreibungspflichtig ist, ist ein Rezept dafür nicht nötig.
Apotheken dürfen nur von Apothekern eröffnet werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Übernahme oder eine Neueröffnung handelt. Ein Apotheker muss für die Ausbildung ein vierjähriges Studium in Naturwissenschaften und ein praktisches Jahr durchlaufen. Danach muss der letzte Teil des Staatsexamens abgeschlossen und eine Approbation beantragt werden. Außerdem wird eine Erlaubnis der Behörde benötigt. Diese prüft vorab, ob die Räume im vorgeschriebenen Zustand sind, die Qualitätsstandards eingehalten werden können und der Apotheker die erforderlichen Papiere vorlegen kann. Erst mit der Erteilung der Erlaubnis darf der Apotheker eine eigene Apotheke eröffnen.
Eine Apotheke hat als Teil des Gesundheitswesens die gesetzliche Aufgabe, die Bevölkerung mit Medikamenten zu versorgen und eine ordnungsgemäße Abgabe der Arzneien sicherzustellen. Die Bundesländer überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Die tierärztliche Hausapotheke bildet jedoch einen Sonderfall, da es sich hier nur um eine Abgabestelle handelt.
Medikamente dürfen nur von Apotheken verkauft werden. Das gelernte Personal hat dabei die Aufgabe, dem Kunden beratend zur Seite zu stehen. In einer Apotheke dürfen deshalb nur folgende Berufsgruppen arbeiten: